Gerade im Schadenfall kann das falsche Verhalten zu Missverständnissen und Problemen mit Ihrer Versicherung führen. Aus diesem Grund haben wir hier grundlegende Verhaltensweisen zusammen gestellt.
Bitte beachten Sie immer die folgenden drei allgemeinen Verhaltensregeln (Obliegenheiten):
1. Schadenminderungspflicht
Nach Möglichkeit für die Erhaltung, Rettung und Wiedererlangung der versicherten Sachen sorgen; Weisungen des Versicherers sind einzuholen und einzuhalten.
2. Schadenmeldepflicht
Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden sowie bei Brand, Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Parkschäden, Wildschäden,... sofort der Sicherheitsbehörde (Polizei) anzuzeigen. In der Anzeige bei der Sicherheitsbehörde sind insbesondere alle abhandengekommenen oder beschädigten Sachen anzugeben.
3. Schadenaufklärungspflicht
Der Versicherung ist jede Auskunft zu erteilen die für die Feststellung des Schadens und dessen Höhe erforderlich ist; heben Sie beschädigte Sachen unbedingt auf und machen Sie eine Fotodokumentation.
Melden Sie uns den Schaden schnellstmöglich. So können wir von Anfang an unterstützen um Missverständnisse sowie Problemen vorzubeugen.
Ärztenotdienst - 141
Rettung - 144
Polizei - 133
Feuerwehr - 122
Euro Notruf - 112
ÖAMTC - 120 | ARBÖ - 123
Vergiftungszentrale -
+43 1/406 43 43
MarLin & Partner -
+43 2627/45 133
Schadenmeldung:
Um im Schadenfall schnell und unkompliziert helfen zu können sind wir auf Ihre Angaben angewiesen. Für eine erste kurze Meldung schreiben Sie uns bitte an office@marlin-partner.at oder verwenden Sie untenstehendes Formular und geben Sie bitte unbedingt folgende Informationen an:
WANN - ist der Schaden passiert ?
WO - ist er passiert ?
WAS wurde beschädigt oder WER wurde verletzt ?
WIE - genau ist der Vorfall passiert ?
Schadenhöhe (geschätzt) - welche Größenordnung hat der Schaden: bis € 500,- bis € 1.000,- bis € 3000,- usw.