Versicherungsschaden - was nun?

Gerade im Schadenfall kann das falsche Verhalten zu Missverständnissen und Problemen mit Ihrer Versicherung führen. Aus diesem Grund haben wir hier grundlegende Verhaltensweisen zusammen gestellt.

 

Bitte beachten Sie immer die folgenden drei allgemeinen Verhaltensregeln (Obliegenheiten):

 

1. Schadenminderungspflicht

Nach Möglichkeit für die Erhaltung, Rettung und Wiedererlangung der versicherten Sachen sorgen; Weisungen des Versicherers sind einzuholen und einzuhalten.

 

2. Schadenmeldepflicht

Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden sowie bei Brand, Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Parkschäden, Wildschäden,... sofort der Sicherheitsbehörde (Polizei) anzuzeigen. In der Anzeige bei der Sicherheitsbehörde sind insbesondere alle abhandengekommenen oder beschädigten Sachen anzugeben.

 

3. Schadenaufklärungspflicht

Der Versicherung ist jede Auskunft zu erteilen die für die Feststellung des Schadens und dessen Höhe erforderlich ist; heben Sie beschädigte Sachen unbedingt auf und machen Sie eine Fotodokumentation.

 

Melden Sie uns den Schaden schnellstmöglich. So können wir von Anfang an unterstützen um Missverständnisse sowie Problemen vorzubeugen.

Notrufnummern:


Ärztenotdienst - 141

Rettung - 144

Polizei - 133

Feuerwehr - 122

Euro Notruf - 112

ÖAMTC - 120 | ARBÖ - 123      

Vergiftungszentrale -

+43 1/406 43 43

MarLin & Partner -

+43 2627/45 133


Schadenmeldung:


Um im Schadenfall schnell und unkompliziert helfen zu können sind wir auf Ihre Angaben angewiesen. Für eine erste kurze Meldung schreiben Sie uns bitte  an office@marlin-partner.at oder verwenden Sie untenstehendes Formular und geben Sie bitte unbedingt folgende Informationen an:

WANN - ist der Schaden passiert ?

WO - ist er passiert ?

WAS wurde beschädigt oder WER wurde verletzt ?

WIE - genau ist der Vorfall passiert ?

Schadenhöhe (geschätzt) - welche Größenordnung hat der Schaden: bis € 500,- bis € 1.000,- bis € 3000,- usw.

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.